ECE-R115-Genehmigungen
Ab den 01. Oktober 2017 können nur noch Fahrzeuge für die eine ECE-R115-Genehmigung vorliegt in Verkehr gebracht werden.
Was ist R115?
ECE-R115 ist eine Internationale Rechtsnorm, auch Nachrüst-Richtlinie für LPG- und CNG-Systeme genannt.
Die ECE-R115 ist im Oktober 2003 in Kraft getreten und stellt Anforderungen an die Hersteller von Autogas-Systemen in Bezug auf Dokumentation, Emissions- und Qualitätsnormen. So muss der Anlagenhersteller unter anderem nachweisen, dass das Abgasverhalten des Kraftfahrzeuges durch die Nachrüstung nicht negativ beeinflusst wird. Ferner müssen ein Installations- und Benutzerhandbuch beigelegt werden, in dem auch angegeben wird, über welche Qualifikationen das beauftragte Personal verfügen muss, welches mit dem Einbau und der Wartung der Gasanlage beauftragt wurde.
Bis zum 30.09.2017 war nach jedem Einbau einer Autogasanlage eine Einzelbegutachtung des Einbaus einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra erforderlich. Mit der Umstellung auf das R115-Verfahren werden Autogasanlagen für Fahrzeuge der Euro 3- bis Euro 6-Norm ausgeliefert, die bereits serienmäßig typgeprüft sind und direkt verbaut werden können. Somit entfällt die zusätzliche Gut-achtenerstellung und Sie als Kunde, erhalten eine sofort nutzbare, moderne Anlage auf dem neuesten technischen Stand.
Das neue Genehmigungsverfahren berührt jedoch keineswegs die Sicherheit von Autogasanlagen. Die Sicherheitsstandards sind ungebrochen hoch, und nach dem Einbau einer Autogasanlage ist die Gassystem-einbauprüfung (GSP) weiterhin verpflichtend.
Prins hat die meisten R115-Zertifizierungen!
Eine Liste der bisher verfügbaren ECE-R115-Anlagen von Prins für die verschiedenen Fahrzeuge finden Sie hier.
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